© Leadership Advisers, Georgenstraße 35 / 719, 10117 Berlin Tel: +49 1575 8228015 E-Mail: office@leadership-advisers.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im folgenden Text die weibliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger, aktiver und selbstverantwortlich geführter Prozess der Klientin, der von Seiten des Coaches begleitet und unterstützt wird. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klientin und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung der Klientin. Entscheiden und Handeln muss die Klientin in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst. Der Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klientin im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching ist keine Psychotherapie und kann Psychotherapie nicht ersetzen. 1. Gegenstand der Dienstleistung Die Klientin nimmt beim Coach die Dienstleistung Coaching in Anspruch. Die Anzahl der Sitzungen wird einvernehmlich festgesetzt. 2. Ort des Coachings Das Coaching findet in der Geschäftsstelle von Leadership Advisers, Georgenstraße 35, Raum 719 (7. Stock), 10117 Berlin oder an einem neutralen Ort, der zu vereinbaren ist, statt. 3. Rechte und Pflichten des Coaches 1. Offenheit: Der Coach legt die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt ihren Nutzen oder mögliche Risiken. 2. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details der Klientin aus den Coaching Sitzungen. 3. Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen der Klientin. Er beeinflusst die Klientin nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen. 4. Ethik: Der Coach ist den Richtlinien und Grundsätzen des Bundesverbands für Qualität in der systemischen Arbeit (QSA) verpflichtet. 4. Rechte und Pflichten der Klientin 1. Die Klientin ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für ihre Gesundheit selbst verantwortlich. 2. Die Klientin nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Sie nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens eine halbe Stunde Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern die Klientin verhindert ist die nächste vereinbarte Coaching Sitzung wahrzunehmen, sagt sie den Termin wenigstens zwei (2) Tage im Voraus ab. Widrigenfalls sind 50% des vereinbarten Honorars zu leisten. 3. Die Klientin beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann nur Veränderungs- und Reflexionsanregungen geben. Der Klientin ist bewusst, dass sie (die Klientin) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann. 5. Honorar und Rechnungsstellung Das Honorar pro Coaching Sitzung wird nach Absprache und unter Berücksichtigung der Lebensumstände der Klientin festgelegt. Kosten für mögliche zusätzliche Aktivitäten zur Unterstützung des Coaching Prozesses werden je nach Bedarf und Absprache in voller Summe von der Klientin übernommen. Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Eine Coaching Sitzung umfasst 60 Minuten. Sollte die Coaching Sitzung länger als 60 Minuten dauern, wird die zusätzlich in Anspruch genommene Zeit anteilsmäßig verrechnet. Erfolgt das Coaching nicht in den Räumen des Coaches, so erhält der Coach als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung bei Anfahrten zum Ort des Coaching eine zum vereinbarten Honorar zeitlich analoge Kostenpauschale. E-Mail- oder Telefonanfragen der Klientin an den Coach, die inhaltlich Coaching Themen betreffen, werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung / des Gesprächs honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Rechnung kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an die Klientin stellen. Die Klientin begleicht die Rechnung mit einer Zahlfrist von sieben (7) Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching Ziel aus Sicht der Klientin nicht erreicht wurde. 6. Haftungsbegrenzung Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt. 7. Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs Der Vertrag zwischen Klientin und Coach gilt für den Gesamtzeitraum der vereinbarten Coaching Sitzungen und endet danach automatisch. Während dieser Zeit kann von beiden Parteien der Vertrag mit einer Frist von fünf (5) Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden zwei (2) Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten. 8. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist Berlin.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im folgenden Text die weibliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger, aktiver und selbstverantwortlich geführter Prozess der Klientin, der von Seiten des Coaches begleitet und unterstützt wird. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klientin und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung der Klientin. Entscheiden und Handeln muss die Klientin in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst. Der Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klientin im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching ist keine Psychotherapie und kann Psychotherapie nicht ersetzen. 1. Gegenstand der Dienstleistung Die Klientin nimmt beim Coach die Dienstleistung Coaching in Anspruch. Die Anzahl der Sitzungen wird einvernehmlich festgesetzt. 2. Ort des Coachings Das Coaching findet in der Geschäftsstelle von Leadership Advisers, Georgenstraße 35, Raum 719 (7. Stock), 10117 Berlin oder an einem neutralen Ort, der zu vereinbaren ist, statt. 3. Rechte und Pflichten des Coaches 1. Offenheit: Der Coach legt die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt ihren Nutzen oder mögliche Risiken. 2. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details der Klientin aus den Coaching Sitzungen. 3. Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen der Klientin. Er beeinflusst die Klientin nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen. 4. Ethik: Der Coach ist den Richtlinien und Grundsätzen des Bundesverbands für Qualität in der systemischen Arbeit (QSA) verpflichtet. 4. Rechte und Pflichten der Klientin 1. Die Klientin ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für ihre Gesundheit selbst verantwortlich. 2. Die Klientin nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Sie nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens eine halbe Stunde Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern die Klientin verhindert ist die nächste vereinbarte Coaching Sitzung wahrzunehmen, sagt sie den Termin wenigstens zwei (2) Tage im Voraus ab. Widrigenfalls sind 50% des vereinbarten Honorars zu leisten. 3. Die Klientin beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann nur Veränderungs- und Reflexionsanregungen geben. Der Klientin ist bewusst, dass sie (die Klientin) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann. 5. Honorar und Rechnungsstellung Das Honorar pro Coaching Sitzung wird nach Absprache und unter Berücksichtigung der Lebensumstände der Klientin festgelegt. Kosten für mögliche zusätzliche Aktivitäten zur Unterstützung des Coaching Prozesses werden je nach Bedarf und Absprache in voller Summe von der Klientin übernommen. Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Eine Coaching Sitzung umfasst 60 Minuten. Sollte die Coaching Sitzung länger als 60 Minuten dauern, wird die zusätzlich in Anspruch genommene Zeit anteilsmäßig verrechnet. Erfolgt das Coaching nicht in den Räumen des Coaches, so erhält der Coach als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung bei Anfahrten zum Ort des Coaching eine zum vereinbarten Honorar zeitlich analoge Kostenpauschale. E-Mail- oder Telefonanfragen der Klientin an den Coach, die inhaltlich Coaching Themen betreffen, werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung / des Gesprächs honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Rechnung kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an die Klientin stellen. Die Klientin begleicht die Rechnung mit einer Zahlfrist von sieben (7) Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching Ziel aus Sicht der Klientin nicht erreicht wurde. 6. Haftungsbegrenzung Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt- Coaching-Prozesses begrenzt. 7. Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs Der Vertrag zwischen Klientin und Coach gilt für den Gesamtzeitraum der vereinbarten Coaching Sitzungen und endet danach automatisch. Während dieser Zeit kann von beiden Parteien der Vertrag mit einer Frist von fünf (5) Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden zwei (2) Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten. 8. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist Berlin.